Umsatzsteuer
Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a
Für Freistellungen von der Umsatzsteuer für Museen bedarf es einer Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, wenn die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben wie bei den Museen des Bundes, der Länder und Gemeinden nachgewiesen wird.
Für die Erteilung der Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a für Museen ist in Baden-Württemberg die Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg zuständig.
Haben Sie noch Fragen? Für Auskünfte steht Ihnen Dr. Dina Sonntag Tel. 0711-89 535 304 zur Verfügung.